Halten von besonders geschützten Tieren

Zu den besonders geschützten Tierarten gehören fast alle wildlebenden heimischen Säugetiere, alle europäischen Vogel-, Reptilien- und Lurcharten, aber auch Tiere wie Papageien, Schildkröten, Leguane, Raubkatzen, Krokodile, Schlangen und Fische. Die besonders geschützten Tierarten sind im Wesentlichen im Washingtoner Artenschutzabkommen, der Bundesartenschutzverordnung und in EG-Verordnungen aufgeführt.

Wer wildlebende Wirbeltiere der besonders geschützten Arten z.B. als Hobby oder zu Zuchtzwecken hält, ist verpflichtet dies dem Landratsamt Ebersberg anzuzeigen.Auch spätere Zu- oder Abgänge sowie Nachzuchten müssen unverzüglich mitgeteilt werden. Dies schreibt die Bundesartenschutzverordnung vor. Die Anzeige muss in jedem Fall schriftlich erfolgen und detaillierte Angaben z.B. zu Art, Zahl, Geschlecht, Alter, Herkunft sowie besonderen Kennzeichen der Tiere enthalten.

Um die Tiere eindeutig identifizieren zu können, sind sie großteils zu kennzeichnen. Abhängig von Art und Gewicht hat dies durch Fußringe (z.B. bei Vögeln), Transponder oder regelmäßige Fotodokumentation zu erfolgen.

Zur fachgerechten Haltung gehören auch die nötigen Papiere. Abhängig vom Schutzstatus der Tiere benötigt man einen Herkunftsnachweis vom Züchter oder eine amtliche EG-Bescheinigung (früher Cites) genannt.

Beim Tod von Tieren sind freigewordene Kennzeichen sowie ggf. amtliche Bescheinigungen dem Landratsamt im Original auszuhändigen.

Wenn Sie streng geschützte Tiere verkaufen möchten, benögen Sie eine EG-Bescheinigung.

ACHTUNG: auf der 17. Artenschutzkonferenz in Südafrika wurden weitreichende Änderungen zum Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten beschlossen:
z.B. fallen alle bisher nicht geschützten Palisander-Holzarten jetzt unter den Schutzstatus des Anhanges II. 

Graupapageien und auch der himmelblaue Zwergtaggecko wurde hochgestuft in Anhang I.
Für den Handel mit Graupapageien und himmelblauem Zwergtaggecko benötigen Sie jetzt EG-Bescheinigungen.

Für den Handel mit Palisander benötigen Sie jetzt einen Herkunftsnachweis (für Rio-Palisander eine EG-Bescheinigung).

Je nach Schutzstatus und Art des Tieres z.B. amtliche EG-Becheinigung, Herkunftsnachweis des Züchters, Fotodokumentation

Die Bestandsanzeigen sind kostenlos.

Die Gebühr für die Erteilung von EG-Bescheinigungen ist abhängig von Wert und Anzahl der Tiere.

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Name Telefon Telefax Zimmer
Frau Haber
08092 823 221 08092 823 9221 Sparkassengebäude R-Nr. 238
Frau Pühl
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Landratsamt Ebersberg

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