Auskünfte

Zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr kann durch die Zulassungsstelle Auskunft über den Halter und/oder die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs erteilt werden. Antragsteller können sowohl Privatpersonen als auch Rechtsanwälte oder öffentliche Stellen sein. Die Antragstellung muss aus Datenschutzgründen schriftlich mit Begründung oder durch persönliche Vorsprache erfolgen. Zuständig für die Erteilung der Auskunft ist die kennzeichenführende Zulassungsbehörde.

Hinweis:  Im Falle eines Verkehrsunfalles können Auskünfte über die Versicherung des Unfallgegners rund um die Uhr auch direkt beim Zentralruf der Autoversicherer unter den Rufnummern 0180-25026  oder 040-300 330 300 eingeholt werden . Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Intersetseite des GDV: http://www.gdv-dl.de 
  • Bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis oder Reisepass
  • Bei schriftlicher Anfrage: Kurze Sachverhaltsdarstellung, für welchen Zweck die Auskunft benötigt wird.
  • 5,10 Euro

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Herr Heeb
08092 823 534 08092 823 9534 KFZ-Zulassung

Landratsamt Ebersberg

AdresseLandratsamt Ebersberg
Kolpingstraße 1
85560 Ebersberg
Kontakt
Telefon: 08092 823-341
Fax: 08092 823-359
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Montag 7.30 - 12 Uhr Dienstag 7.30 - 15 Uhr Mittwoch 7.30 - 12 Uhr Donnerstag 7.30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag 7.30 - 12 Uhr