Grundsätzliche Anforderungen

JGS-Anlagen müssen

  • bei den zu erwartenden Beanspruchungen standsicher und dauerhaft dicht sein. Ein Ab- bzw. Überlaufen des Lagergutes, dessen Eindringen in das Grundwasser, in oberirdische Gewässer und in die Kanalisation muss zuverlässig verhindert werden (siehe auch „Cross Compliance“). 

  • von oberirdischen Gewässern im Regelfall mindestens 20 m entfernt sein. 

  • von bestehenden Hausbrunnen, die der privaten Trinkwasserversorgung dienen, mindestens 50 m entfernt sein. Die Anlage ist grundwasserunterstromig des Hausbrunnens zu errichten.

Weitere Informationen zu Leckageerkennungsmaßnahmen, Dichtheitsprüfungen u. ä. bieten der Anhang 5 der VAwS sowie das ALB-Arbeitsblatt "Lagerung von Flüssigmist", das über die ALB Bayern e.V. bezogen werden kann.

Ansprechpartner

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Herr Seemüller
08092 823 482 08092 823 9482 U.47
Herr Feuchtenberger
08092 823 182 08092 823 9182 U.47

Wasserrecht, Staatliches Abfallrecht, Immissionsschutz

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85560 Ebersberg