Staatsangehörigkeitsausweis

Allgemein:

Für die Überprüfung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit genügt den Behörden in Deutschland im Regelfall die Vorlage eines gültigen Passes oder Personalausweises. Früher verbreitete besondere Verfahrensvorschriften, die ausdrücklich die Vorlage eines Staatsangehörigkeitsausweises vorsahen, sind inzwischen weitgehend aufgehoben.

Bei Zweifeln an der deutschen Staatsangehörigkeit, wird durch einen Staatsangehörigkeitsausweis verbindlich gegenüber allen Behörden das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit festgestellt.

Der Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises ist bei der Staatsangehörigkeitsbehörde (Landratsamt) einzureichen. Antragsvordrucke sind beim Landratsamt zu erhalten oder können heruntergeladen werden. Anträge des Bundesverwaltungsamtes, welche für Deutsche die im Ausland leben bestimmt sind, werden nicht angenommen.

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