Tierarzneimittel und Tierimpfstoffe

In der Tiermedizin eingesetzte Wirkstoffe finden häufig auch in der Humanmedizin Anwendung und umgekehrt. Daher ist es für den Verbraucherschutz wichtig, den Arzneimitteleinsatz besonders im Bereich der lebensmittelliefernden Tiere zu überwachen, um evtl. Rückstandsproblematik und verminderter Arzneimittelwirksamkeit vorzubeugen.

Aufgaben:

Um Rückstände von Arzneimitteln in Lebensmitteln tierischer Herkunft zu verhindern und einer missbräuchlichen Anwendung von Arzneimitteln vorzubeugen, werden vom Veterinäramt sowohl tierärztliche Hausapotheken und Tierheilpraktiker als auch Landwirte überprüft.

Information:

Praktizierende Tierärzte, die Arzneimittel bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, anwenden oder für diese Tiere abgeben, müssen einen sog. Anwendungs- und Abgabebeleg in doppelter Ausfertigung ausfüllen. Das Original ist dem Tierhalter auszuhändigen, der Durchschlag verbleibt beim Tierarzt und ist von diesem mindestens 5 Jahre aufzubewahren.

Im Gegenzug dazu haben Halter von Lebensmittel liefernden Tieren diesen Anwendungs- und Abgabebeleg als Nachweis für den Bezug von Arzneimitteln ebenfalls 5 Jahre aufzubewahren.
Zusätzlich ist ein sog. Arzneimittel-Bestandsbuch zu führen, in dem jede Anwendung apothekenpflichtiger Arzneimittel (auch Homöopathika) dokumentiert werden muss.

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