Pflanzenschutzmittel in der Landwirtschaft

Pflanzenschutzmittel sind im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes (§ 2 PflSchG) Stoffe, die dazu bestimmt sind, Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse vor Tieren, Mikroorganismen oder sonstigen „Schadorganismen“ zu schützen; dazu gehören auch Stoffe, die unerwünschte Pflanzen abtöten. Während Dünger vor allem für die Steigerung der Erträge eingesetzt werden, dienen Pflanzenschutzmittel der Sicherung der Ernteerträge. Pestizide (Schädlingsbekämpfungsmittel) werden nach den Schadorganismen, die sie bekämpfen, in verschiedene Gruppen eingeteilt.

Auswahl verschiedener Pestizide:

Bezeichnung

Bekämpfte „Schadorganismen“

Algizide

Algen

Fungizide

Pilze

Herbizide

Unkräuter / Ungräser

Insektizide

Insekten

Pestizide können neben den erwünschten auch unerwünschte Eigenschaften haben. Einzelne Vertreter dieser Stoffklasse gelangen leicht in den Boden und können so zu Problemen im Grund- und Oberflächenwasser führen. Die Beständigkeit der meist chemischen Verbindungen, aus denen Pestizide bestehen, gegenüber chemisch-physikalischem und biologischem Abbau im Boden kann wenige Wochen bis hin zu einigen Monaten beziehungsweise auch Jahren anhalten.

Das „Merkblatt zum Umgang, Lagern und Abfüllen von Pflanzenschutzmittel (PSM)“ soll aus wasserwirtschaftlicher Sicht einen Überblick geben über die erforderlichen Anlagen zum Lagern von PSM sowie fachliche Empfehlungen an die Hand geben zum richtigen Umgang (Abfüllen) mit PSM in der landwirtschaftlichen Praxis.

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Wasserrecht, Staatliches Abfallrecht, Immissionsschutz

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