Verkehrsregelnde und -lenkende Maßnahmen (Baustellen)

Die Verkehrsregelung auf den Bundes-, Staats- und Kreisstraßen liegt beim Landratsamt.

Anträge zur Verkehrssicherheit, z.B. Überholverbote, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Ampeln usw. sind formlos schriftlich oder telefonisch zu stellen.

Für Baumaßnahmen verwenden Sie bitte das unten stehende Formular.

Die Straßenverkehrsbehörde ist mindestens zwei Wochen vor der Durchführung der Maßnahme zu verständigen.

Die vorherige Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde hat vier Wochen vorher zu erfolgen:

- bei Arbeitsstellen von mehr als drei Monaten Dauer,

- bei Arbeitsstellen, die die Fahrbahn verkehrsbeeinträchtigend einengen und auf Vorfahrtsstraßen,

- bei Arbeitsstellen, bei denen der gesamte Verkehr oder auch nur ein Teil des Verkehrs umgeleitet werden muss.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Frau Amin- Amer
08092 823 189 08092 823 9189 U.44
Frau Huber
08092 823 645 08092 823 9645 U.42

Landratsamt Ebersberg

AdresseLandratsamt Ebersberg
Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg
Kontakt
Telefon: +49 8092 823 0
Fax: +49 8092 823 210
Öffnungszeiten

Montag – Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin.