Radverkehr

"Fahrradfreundliche Kommune in Bayern"

Dem Landkreis Ebersberg wurde am 27. Januar 2022 der offizielle Titel "Fahrradfreundliche Kommune in Bayern" vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr verliehen. Herr Landrat Robert Niedergesäß hat das Zertifikat mit Freude entgegengenommen. Das Zertifikat hat  bis zum 31.12.2028 Bestand. Nach sieben Jahren steht eine Rezertifizierung an, um den Titel auch weiter tragen zu dürfen.

Foto (von links nach rechts): Augustinus Meusel (Sachgebietsleiter Wirtschaftsförderung, Regionalmanagement), Alexandra Bartl (Tourismus- und Radverkehrsbeauftragte), Landrat Robert Niedergesäß, Brigitte Keller (Abteilungsleitung Zentrales & Bildung). 

Um als "Fahrradfreundliche Kommune in Bayern" ausgezeichnet werden zu können, müssen verschiedene Aufnahmekriterien der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e. V. (AGFK Bayern) erfüllt werden. Diese werden von einer unabhängigen Bewertungskommission geprüft. Mit dem ersten Prüfverfahren, der sog. Vorbereisung, wurde der Landkreis Ebersberg im September 2019 Mitglied in der AGFK Bayern. Im zweiten Prüfverfahren, der sog. Hauptbereisung, wurde abschließend geprüft, ob die Aufnahmekriterien erfüllt und Handlungsempfehlungen aus der Vorbereisung umgesetzt wurden.

Zertifizierung "Fahrradfreundliche Kommune in Bayern"

AGFK- Plakette Fahrradfreundliche Kommune in Bayern

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