Anlagen, die der Industrieemissions-Richtlinie (2010/75/EU) unterliegen

Anfang 2011 ist die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IE-RL) in Kraft getreten. Die IE-RL löst die bisherige Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) ab und führt weitere immissionsschutzbezogene Richtlinien zusammen.

Ziel der IE-RL ist es, Umweltbelastungen für Luft, Wasser und Boden, die von Anlagen ausgehen, die unter diese Richtlinie fallen (sog. IE-Anlagen), zu vermeiden, zu vermindern und so weit wie möglich zu beseitigen. Für diesen medienübergreifenden, integrierten Schutzansatz werden die Industrieanlagen an einen einheitlichen Technikstandard, die sog. besten verfügbaren Techniken (BVT), herangeführt. Mit der IE-RL werden u. a. die Regelungen zu den BVT erweitert, Emissionsgrenzwerte teilweise verschärft und detaillierte Vorgaben zur Berichterstattung und Anlagenüberwachung vorgegeben.

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen vom 08.04.2013 und zwei Artikelverordnungen vom 02.05.2013 wurde die IE-RL mittlerweile in nationales Recht umgesetzt. Die neuen Vorschriften sind überwiegend seit dem 02.05.2013 in Kraft. Die betroffenen Anlagen (IE-Anlagen) werden in der neugefassten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) im dortigen Anhang 1 Spalte d mit „E“ gekennzeichnet.

Zur Durchführung der Überwachung hat die Regierung von Oberbayern einen Überwachungsplan für alle betroffenen Industrieanlagen im Regierungsbezirk Oberbayern aufgestellt. Auf der Grundlage dieses Planes hat das Landratsamt Ebersberg ein Überwachungsprogramm (Erläuterungstext und 4 Anlagen) für die in seinem Zuständigkeitsbereich zu überwachenden IE-Anlagen erstellt (s. unten).

Analog dazu erstellen auch die Regierung von Oberbayern, das Bergamt Südbayern, die übrigen Kreisverwaltungsbehörden und das Landesamt für Umwelt jeweils ein Überwachungsprogramm für die IE-Anlagen, die sie in eigener Zuständigkeit überwachen. Diese werden auf der Internetseite der jeweiligen Überwachungsbehörde veröffentlicht.

Nach jeder Vor-Ort-Besichtigung einer IE-Anlage erstellt das Landratsamt Ebersberg einen Überwachungsbericht mit den relevanten Feststellungen über die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen. Der Überwachungsbericht ist der Öffentlichkeit nach den Vorschriften über den Zugang zu Umweltinformationen innerhalb von vier Monaten nach der Vor-Ort-Besichtigung zugänglich zu machen. Die Überwachungsberichte für den Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Ebersberg finden Sie bei der jeweiligen Anlage (s. unten).

Nach § 10 Abs. 8a BImSchG bzw. § 17 Abs. 1a BImSchG i.V.m. § 10 Abs. 8a BImSchG sind bei Anlagen nach der IE-RL die Genehmigungsbescheide und ggf. nachträgliche Anordnungen sowie die Bezeichnung des für die Anlage maßgeblichen BVT-Merkblattes im Internet bekanntzumachen. Dies gilt für Bescheide seit dem 07.01.2013, nicht jedoch für bereits früher ergangene Genehmigungen / nachträgliche Anordnungen. Die entsprechenden Bescheide finden Sie bei der jeweiligen Anlage (s. unten).

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08092 823 186 08092 823 9186 U 19
Herr Neudecker
08092 823 183 08092 823 9183 U.25
Frau Will
08092 823 370 08092 823 9370 U.25

Wasserrecht, Staatliches Abfallrecht, Immissionsschutz

AdresseWasserrecht, Staatliches Abfallrecht, Immissionsschutz
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