Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm -Wald-

Der Freistaat Bayern gewährt für Waldumweltmaßnahmen und die naturschutzorientierte Bewirtschaftung von Wäldern im Sinn des Art. 2 BayWaldG Zuwendungen.

Es können zum Beispiel folgende Maßnahmen gefördert werden:

- Erhalt und Verbesserung von Stockausschlagswäldern

- Erhalt und Schaffung von lichten Waldstrukturen

- Erhalt von Alt- bzw. Biotopbäumen

- Belassen von Totholz

- Erhalt von Biberlebensräumen

- Nutzungsverzicht

 

Bewilligungsbehörde ist das zuständige Amt für Landwirtschaft und Forsten (ALF).

 

Vor Antragstellung berät Sie unser Mitarbeiter gerne unter der genannten Telefonnummer. 

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Herr Probul
08092 823 191 08092 823 9191 Sparkassengebäude R-Nr. 244

Landratsamt Ebersberg

AdresseLandratsamt Ebersberg
Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg
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