Vorzeitige Erteilung einer Fahrerlaubnis

Ausnahmegenehmigungen vom Mindestalter sind nur in Härtefällen und unter bestimmten Bedingungen möglich.

Eine Ausnahmegenehmigung kann nur für die Klassen B, L und T beantragt werden.

Bitte beachten Sie, dass in diesem Falle zwei Anträge notwendig sind. Einer für eine Ausnahmegenehmigung (vorzeitige Erteilung) und einer für die Erteilung einer Fahrerlaubnis.

Der Antrag für die Erteilung eine Fahrerlaubnis ist über die Fahrschule einzureichen, der Antrag für eine Ausnahmegenehmigung ist direkt bei uns einzureichen.

 Zur persönlichen Vorsprache vereinabren Sie bitte einen Termin.

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Herr Köll
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Landratsamt Ebersberg

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