Trinkwasserversorgung

Im Landkreis Ebersberg wird die Trinkwasserversorgung zu 100 % aus Grundwasservorkommen sichergestellt. Damit liegt es auf der Hand, dass die Reinhaltung des Grundwassers, der vorbeugende Schutz und die Sicherung der Grundwasservorkommen umweltpolitisch vorrangige Aufgaben sind, an deren Erfüllung sich nicht nur die Verwaltung, sondern vor allem auch die Industrie, das Gewerbe, die Landwirtschaft sowie jeder einzelne nach Kräften beteiligen müssen.

Träger der Wasserversorgung sind im allgemeinen die Gemeinden; daneben bestehen im Landkreis mehrere Wasserbeschaffungsverbände sowie zwei Zweckverbände, die die Versorgung der Bevölkerung mit Trink- und Brauchwasser gewährleisten. Private Wasserversorger, die Trinkwasser an Dritte abgeben, existieren nur noch wenige.

Eine den heutigen Anforderungen entsprechende Wasserversorgung liegt in der Regel dann vor, wenn

  • der Brunnen bzw. die Quelle hinsichtlich ihrer Fördereinrichtungen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen,
  • das geförderte Trinkwasser den Vorgaben der Trinkwasserverordnung entspricht, also in hygienischer Hinsicht einwandfrei ist,
  • für die Wassergewinnungsanlage ein wirksames Wasserschutzgebiet besteht oder ausweisbar ist.

Für rechtliche Fragen zu Grundwasserentnahmen und Wasserschutzgebieten ist das Landratsamt, Sachgebiet 44, für hygienische Fragen das Landratsamt, Abt. 5 (Gesundheitsamt), für technische und hydrogeologische Fragen der Wasserversorgung das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim Ihr Ansprechpartner.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Frau Baumann
08092 823 184 08092 823 9184 U.13
Herr Kroiss
08092 823 486 08092 823 9486 U.13

Wasserrecht, Staatliches Abfallrecht, Immissionsschutz

AdresseWasserrecht, Staatliches Abfallrecht, Immissionsschutz
Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg