Verpflichtungserklärungen für Besucher, Studenten und Sprachschüler

Aufgrund des hohen Antragsaufkommens kann es zu Bearbeitungszeiten von 4 Wochen kommen

Sie möchten Freunde oder Verwandte aus dem Ausland zu einem Besuchsaufenthalt (Touristenaufenthalt bis zu 90 Tagen) einladen? Sind Ihre Gäste visumspflichtig, ist hierfür zur Antragstellung bei einer deutschen Auslandsvertretung in der Regel die Vorlage einer Verpflichtungserklärung notwendig.

Durch die Abgabe einer Verpflichtungserklärung verpflichten Sie sich zur Übernahme der Kosten, die öffentlichen Stellen durch den Aufenthalt Ihres Gastes in Deutschland entstehen. Insbesondere handelt es sich hierbei um die Kosten des Lebensunterhaltes, der Unterbringung, der Versorgung im Krankheitsfall sowie ggf. die Kosten, die bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht nach Ablauf des Visums entstehen.

Die Abgabe der Verpflichtungserklärung ist nur möglich, soweit die finanzielle Leistungsfähigkeit nachgewiesen wird. Bei der Prüfung der Leistungsfähigkeit des sich Verpflichtenden sind insbesondere die Pfändungsfreigrenzen nach §§ 850 ff. ZPO einschließlich bestehender gesetzlicher Unterhaltspflichten zu berücksichtigen (https://www.gesetze-im-internet.de/pf_ndfreigrbek_2021/BJNR109900021.html).

Bitte beachten Sie, dass Ihr Gast gegenüber der Botschaft Krankenversicherungsschutz nachweisen muss.

Sie benötigen für das Ausstellen einer Verpflichtungserklärung folgende Unterlagen:

Nachweise über finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Nachweis einer ausreichenden Bonität kann insbesondere geführt werden durch:

Gehaltsbescheinigungen über monatliches Nettoeinkommen der letzten drei Monate;

Bescheinigung eines Steuerberaters zur Gewinnermittlung (keine BWS, sondern Reinerlos zzgl. des Hinweises, dass bereits Kranken und Rentenversicherung abgezogen wurden)


Ihren Pass oder Personalausweis (Original)

die persönlichen Daten Ihres Gastes

Personalblatt


Bitte verwenden Sie für diese Angaben das hier aufgeführte Formular.
Bitte beachten Sie auch, dass aufgrund der Vielzahl der möglichen Fallkonstellationen im Einzelfall abweichend andere oder zusätzliche Unterlagen benötigt werden können.

29,00 Euro pro Verpflichtungserklärung

Ansprechpartner

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Landratsamt Ebersberg

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