Ersatzführerschein bei Diebstahl/ Verlust/ Beschädigung

Ist Ihnen ein Führerschein abhanden gekommen, gestohlen worden oder unbrauchbar, müssen sie einen Ersatzführerschein beantragen.

Persönliche Vorsprache:

Eine Vertretung zur Antragstellung ist nicht möglich, da im Zuge der Ersatzausstellung ein neuer Kartenführerschein ausgestellt werden muss, der Ihre Unterschrift beinhaltet. Diese muss bereits bei Antragstellung geleistet werden.

  • Antragsformular 
  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit aktueller Anschrift/ Wohnort
  • biometrisches Lichtbild  (35 x 45 mm)
  • bei Verlust des Führerscheins ist bei uns eine Versicherung an Eides Statt über die Umstände des Verlustes abzugeben
  • bei Diebstahl kann anstelle der Abgabe einer Versicherung an Eides Statt eine Bestätigung über die Diebstahlsanzeige bei der Polizei vorgelegt werden (Führerschein muss in der Anzeige Aufgeführt sein)
  • Gebühr: 28,60 Euro
  • zuzüglich 30,70 Euro falls eine Versicherung an Eides Statt erforderlich ist
  • 5,-- Euro Direktversand


Die Ausstellung eines vorläufige Fahrausweises ist möglich, sofern uns die Füherscheindaten der letzten ausstellenden Behörde vorliegen. Die Kosten belaufen sich auf 7 Euro.

Dauer:

  • 2 - 4 Wochen, falls alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und keine Eintragungen im Verkehrszentralregister vorhanden sind

Landratsamt Ebersberg

AdresseLandratsamt Ebersberg
Kolpingstraße 1
85560 Ebersberg
Kontakt
Telefon: 08092 823 500
Fax: 08092 823 339
Öffnungszeiten

Montag 7.30 - 12 Uhr Dienstag 7.30 - 15 Uhr Mittwoch 7.30 - 12 Uhr Donnerstag 7.30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag 7.30 - 12 Uhr