Landschaftsplanung

Ziel der Landschaftsplanung ist es, wirtschaftliche Interessen mit gesellschaftlichen und ökologischen Belangen in Einklang zu bringen. Dabei sollte sowohl auf den nachhaltigen Umgang mit Ressourcen, als auch auf den Artenschutz und den langfristigen Erhalt einer natürlichen, gesunden Lebensgrundlage für den Menschen Wert gelegt werden.
Gesetzliche Grundlage der Landschaftsplanung sind §§ 8 ff des BNatSchG.
Auf kommunaler Ebene sind Landschaftsplan bzw. der Grünordnungsplan wichtige Instrumente zur Durchführung einer qualitativen Bauleitplanung.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Frau Armbruster
08092 823 304 08092 823 9304 Sparkassengebäude R-Nr. 245
Herr Erl
08092 823 625 08092 823 9625 Sparkassengebäude R-Nr. 243
Frau Holzmann
08092 823 174 08092 823 9174 Sparkassengebäude R-Nr. 244
Herr Mühlbacher
08092 823 369 Sparkassengebäude R-Nr. 243

Landratsamt Ebersberg

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85560 Ebersberg
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