Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt im §34 die Meldepflicht für auftretende Infektionskrankheiten in Gemeinschaftseinrichtungen, sowie die damit verbundenen gesundheitlichen Anforderungen.
Die Einrichtungsleitung hat unverzüglich das Gesundheitsamt zu benachrichtigen und personenbezogene Angaben zu machen.
Sobald Verdacht oder Erkrankung einer meldepflichtigen Infektionskrankheit besteht:
o Bei einem betreuten Kind
o Bei Personal
Ihre Meldungen sind sehr wichtig, damit das Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen kann, um eine Weiterverbreitung der aufgeführten Infektionserkrankungen vorzubeugen. Bitte verwenden Sie hierfür das Meldeformular in „weiteren Informationen“
Vielen Dank
Gesundheitsamt
Eichthalstraße 5
85560
Ebersberg
08092 823 383
8092 823 390
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