Schwimmen ist zur Erhaltung der Gesundheit bestens geeignet. Nach dem Infektionsschutzgesetz überwacht das Gesundheitsamt in Frei- und Hallenbädern die Qualität des Badewassers, um so Gesundheitsgefahren, insbesondere durch Krankheitserreger, abzuwehren.
Die Hygienesachbearbeiter führen in regelmäßigen Abständen Besichtigungen der Bäder durch und entnehmen Wasserproben, die am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit chemisch und mikrobiologisch untersucht werden.
Auch der Betreiber eines Bades ist zu regelmäßigen Kontrollen verpflichtet. Grundlage sind dabei die Bestimmungen der DIN 19643 über die technischen Voraussetzungen der
Wasseraufbereitung und –desinfektion.
Freibäder:
- Stadtbad Grafing
Öffentliche Hallenbäder:
- Ebersberg
- Kirchseeon
- Markt Schwaben
- Vaterstetten
- Glonn
Schulschwimmbäder:
- Hohenlinden
- Aßling
- Steinhöring
Gesundheitsamt
Eichthalstraße 5
85560
Ebersberg
08092 823 383
8092 823 390
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